Kooperationsvereinbarung

KOOPERATIONSVEREINBARUNG UND AGB DER DRONEMAPS24 BY NICOPTER GMBH FÜR PILOTEN & ENDKUNDEN

 

 

A) GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PILOTEN

Die Nutzung der (s.u.) Plattform durch Piloten werden in die nachfolgenden Geschäftsbedingungen geregelt.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durchlesen, denn Voraussetzung für die Plattformnutzung sind Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz.

Über den Browser können die Geschäftsbedingungen gespeichert und gedruckt werden.

 

 

1. Geltungsbereich

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, Dronemaps24 by nicopter GmbH, Philippenstrasse 5, 8247 Flurlingen, Schweiz, VAT und Unternehmensidentifikationsnummer UID: CHE-153.970.050; Kantonsgericht Zürich in diesem Dokument vertreten durch den Geschäftsführer Nico Ninov („Dronemaps24“), und Ihnen als („Pilot“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Nicht anerkannt werden abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Piloten. Dies behält auch Gültigkeit, wenn Dronemaps24 der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

2. Nutzung der Plattform

 

2.1. Beschreibung

 

2.1.1 nicopter GmbH betreibt die Website unter Dronemaps24.com / Dronemaps24.com (und gegebenenfalls weitere alias wie Dronemaps24.de, Luftaufnahmen24.de, u.a. im Impressum der Hauptseite aufgeführten Domains; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Kunden, können über die Plattform von Dronemaps24 die Erstellung und, wenn gewünscht, auch die Aufbereitung von Luftbilder („Luftaufnahmen“) durch Piloten beauftragen. Weitere Software- und Plattformfunktionen über Dronemaps24 und – oder unser Genehmigungsservice können gegen eine entsprechende Gebühr genutzt werden.

 

2.1.2 Die Drohnenflüge führt Dronemaps24 nicht immer selbst durch. Dafür werden typischerweise professionelle Drohnen-Piloten mit entsprechender Qualifikation beauftragt.

 

2.1.3 Nach Erstellung der Luftbilder durch Dronemaps24 oder den beauftragten Piloten erfolgt eine Aufbereitung auf Kundenwunsch gemäß seinen Anforderungen. Das bedeutet, dass Dronemaps24 Auswertungen erstellt und/oder andere Aufbereitungsarbeiten ausführt auf der Basis der Luftbilder, wenn dies vom Kunden beauftragt wurde. Hierbei wird spezielle Software eingesetzt.

 

2.1.4 Nach dem Hochladen der Luftaufnahmen auf die Plattform erfolgt eine Information an den Kunden. Dasselbe geschieht auch, wenn eine Aufbereitung verlangt wurde. Der Kunde wird dann nach der Aufbereitung der Luftaufnahmen informiert. Er kann dann die (ggf. aufbereiteten) Luftaufnahmen über die Plattform herunterladen und frei verwenden.

 

2.2. Abschluss Kooperationsvertrag

 

2.2.1 Um die Plattform zu nutzen, wird der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen Dronemaps24 und dem Piloten auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Kooperationsvertrags“) vorausgesetzt. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kooperationsvertrags.

 

2.2.2 Die Voraussetzung für den Abschluss des Kooperationsvertrags verlangt, dass der Pilot Unternehmer ist. Er handelt also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 BGB). Deshalb hat er im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.4.) auch seine USt-IdNr. anzugeben. Sollte der Pilot keine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ausüben, kann er sein Guthaben nach einem abgeschlossenen Auftrag beispielsweise für andere Dienstleistungen der nicopter GmbH, Aardeck Drohnen GbR oder weiteren ausgewiesenen Kooperationspartnern für Kurse, Dienstleistungen und Waren einlösen. Das Guthaben verfällt nicht. Eine Auszahlung kann jederzeit ab einem Betrag i.H.v. 50€ beantragt werden und erfolgt im Monatsrhythmus.

 

2.2.3 Der Kooperationsvertrag kommt durch Angebot und Annahme in zwei Stufen wie folgt zustande:

Die, an die Dronemaps24 zu übertragenden Anmeldedaten sind vom Piloten in die, auf der Plattform bereitgestellte Maske einzutragen. Der Pilot erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Maske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Der Pilot übersendet durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Maske sodann sein Angebot auf den Abschluss eines eingeschränkten Kooperationsvertrags über die Plattform.

 

2.2.4 Der Pilot bleibt bis zum Zugang der Annahme durch Dronemaps24 (gemäß Ziffer 2.2.5) an das Angebot gebunden; jedoch nicht länger als 30 Tage ab Versand seines Angebots.

 

2.2.5. Nach dem Eingang einer Anfrage wird der Pilot von Dronemaps24 innerhalb von 24 Stunden darüber informiert. Nach dem Eingang eines Angebots wird der Endkunde von Dronemaps24 innerhalb von 24 Stunden darüber informiert. Es wird eine Informations-E-Mail mit diesen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung versendet. Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebotes des Piloten dar. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit einer separaten Annahmeerklärung per E-Mail durch Dronemaps24 zustande. Eine andere Möglichkeit für Dronemaps24 die Annahme zu erklären ist konkludent z.B. durch Freischalten auf der Plattformoberfläche.

 

2.2.6 Der Kooperationsvertrag kommt zustande mit der Annahme des Angebots des Piloten. Der Pilot erhält dann eingeschränkten Zugang zur Plattform.

 

2.2.7 Der Abschluss eines uneingeschränkten Kooperationsvertrags für die Plattform mit Dronemaps24 ermöglicht es dem Piloten Angebote für den Abschluss von Luftbildern abgeben zu können. Durch das Angebot des Piloten und die Annahme durch Dronemaps24 kommt der Vertrag wie folgt zustande:

 

2.2.8 Der Pilot unterbreitet das Angebot dadurch, indem er über die Maske der Plattform die geforderten Dokumente hochlädt. Durch diese Dokumente sollen insbesondere die Berechtigung des Piloten zur Durchführung der Drohnenflüge unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Regeln belegen. Notwendig ist ebenso ein Nachweis über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung. Der Pilot muss darüber hinaus garantieren, dass er zu jedem Zeitpunkt über eine gültige Genehmigung und Haftpflichtversicherung (mindestens im Gegenwert von EUR 1.000.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall) für gewerbliche Drohnenflüge verfügt. Dronemaps24 ist zudem berechtigt, ggf. weitere Dokumente beim Piloten anzufordern, die erforderlich gehalten werden zur Überprüfung der Berechtigung den Auftrag auszuführen. In Zweifelsfällen ist Dronemaps24 berechtigt, die Übersendung dieser Dokumente zu Prüfungszwecken per Post zu verlangen.

 

2.2.9 Der Pilot wird unverzüglich über den Eingang einer Kundenanfrage von Dronemaps24 informiert. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.

 

2.2.10 Der Pilot hat Anmeldedaten und Profildaten wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben.

 

2.2.11 Ist der Pilot eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.8 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitzes im entsprechenden Land erreicht, mindestens aber das 16. Lebensjahr vollendet haben. Unter 18 Jahren ist zusätzlich die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten Person(en) per Mail an Dronemaps24 zu übersenden.

 

2.2.12 Ist der Pilot eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.8 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.

 

2.3 Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung

 

2.3.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl für den eingeschränkten (Ziffer 2.2.6) wie den uneingeschränkten (Ziffer 2.2.7) Nutzungsvertrag.

 

2.3.2 Der Pilot schuldet Dronemaps24 für die Nutzung der Plattform keine Vergütung. Jedoch können Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen, entgeltlich sein. Diese werden dann einzelvertraglich geregelt.

 

2.3.3 Die Anmeldedaten sind vom Piloten jederzeit aktuell zu halten. Dazu kann er auf der Plattform sein Profil bearbeiten.

 

2.3.4 Seine Zugangsdaten zur Plattform und insbesondere sein Passwort, hat der Pilot geheim zu halten. Sollte er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten haben, ist er verpflichtet, Dronemaps24 sofort zu unterrichten.

 

2.3.5 Die vorliegende Internet-Plattform ist ein dynamisches Angebot. Dronemaps24 muss die Möglichkeit haben, jederzeit die, über die Plattform angebotenen Leistungen anzupassen. Das ist dem Piloten bewusst. Dronemaps24 ist deshalb berechtigt, die, über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern. Insbesondere, wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.

 

2.3.6 Die Bemühungen von Dronemaps24 sind, die Daten fehlerfrei zu übermitteln und die Verfügbarkeit der Plattform ohne Unterbrechungen zu ermöglichen. Garantiert werden kann der jederzeit unbeschränkte Zugang auf die Plattform aufgrund der Beschaffenheit des Internets von Dronemaps24 nicht. Höhere Gewalt (z.B. Stromausfall) oder technische Ursachen (z.B. Wartungsarbeiten) können den Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung einschränken oder unterbrechen.

 

2.3.7 Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, sind dem Piloten untersagt. Klar ist, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitzlandes umfasst.

 

 

2.3.8 Dem Piloten ist ferner untersagt, Inhalte einzustellen, die die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-oder Persönlichkeitsrechte, verletzen. Dronemaps24 behält sich vor, solche Inhalte bei Bekanntwerden, sofort zu sperren.

 

2.3.9 Der Pilot ist dafür verantwortlich, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.

 

2.3.10 Der Pilot wird Dronemaps24 von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Dronemaps24 aus den in Ziffern 2.3.4 bis 2.3.9 genannten Gründen geltend machen.

 

 

2.3.11 An Inhalten – beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten -, die der Pilot auf die Plattform hochlädt, räumt der Pilot Dronemaps24 zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere

 

  • zur Vervielfältigung und Verbreitung unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und mobile Endgeräte. Dies ist unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren.
  • zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik;

 

und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung, insbesondere auch zu Marketingzwecken von Dronemaps24.

 

Die übertragenen Nutzungsrechte berechtigen auch dazu, die Inhalte zu bearbeiten. Besonders so, dass sie auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Form dargestellt werden können.

 

2.3.12 Dronemaps24 stellt klar, dass dem Piloten keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt werden. Der Nutzungsvertrag beinhaltet also nicht die Berechtigung, dass der Pilot u.a. Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergegeben werden, benutzt.

 

2.3.13 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden; auch ohne wichtigen Grund. Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), deren Abschluss vor Kündigung dieses Nutzungsvertrages erfolgte, werden noch gemäß nach diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Klargestellt wird ferner, dass sich der Pilot nach Abschluss des Nutzungsvertrages nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit Dronemaps24 abzuschließen.

 

 

2.3.14 Die Wirksamkeit der Kündigung bedarf der Textform, wie z. B. Fax, E-Mail oder die Funktion über die Webseite. Personenbezogene Daten werden im Nachgang zur Kündigung umgehend gelöscht.

 

2.3.15 Der Pilot hat unbedingt zu unterlassen, die Plattform zu umgehen. Insbesondere beim Versuch, unmittelbar Nebenabreden mit Dronemaps24-Kunden zu treffen und/oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen.

Dronemaps24 behält es sich vor, im Falle der Nebenabrede Regressansprüche geltend zu machen.

 

2.3.16 Die Verpflichtung des Piloten besteht darin, jede Änderung seiner Berechtigung zur Durchführung von gewerblichen Drohnenflügen Dronemaps24 unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust dieser Berechtigung darf er keine Angebote mehr abgeben. Es wird auf Ziffer 3.3.5 verwiesen.

 

 

 

2.4 Sperrung / Rückversetzen zu eingeschränktem Nutzungsvertrag

 

2.4.1 Dronemaps24 ist berechtigt, das Profil des Piloten und dessen Plattformzugang zu sperren. Das geschieht für den Zeitraum, indem konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Pilot seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

 

2.4.2 Ferner ist Dronemaps24 berechtigt, für eine von Dronemaps24 zu bestimmende, angemessene Zeit seine Leistungen auf das Niveau des eingeschränkten Nutzungsvertrages (s. Ziffer 2.2.6) herabzusetzen. Dies erfolgt, wenn Dronemaps24 feststellt, dass der Pilot gegen essentielle Pflichten der Geschäftsbedingungen verstoßen hat.

Das passiert z. B., wenn das Vertrauen von Dronemaps24 in die Integrität des Piloten erschüttert ist (z. B. Verstoß gegen Umgehungsverbot, Ziffer  2.3.15). Ebenso, wenn sicherheitsrelevante Pflichten nicht eingehalten oder vernachlässigt werden (z. B. Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung, Ziffer 3.5.1).

 

3. Luftbildaufnahmen-Vertrag

 

3.1 Allgemeines

 

3.1.1 Der Pilot wird als selbständiger Unternehmer tätig. Im Rahmen des Luftbildaufnahmen-Vertrages kann er seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen. Er verschafft sich selbst die erforderlichen Betriebsmittel.

 

3.1.2 Der Pilot ist in keiner Weise daran gehindert, auch für Dritte tätig zu werden.

 

3.2 Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist die Erfassung von Daten.

 

3.3 Abschluss Luftbildaufnahmen-Vertrag

 

3.3.1 Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.

 

3.3.2 Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbilder (der

„Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.3.3 ff.

zustande.

 

3.3.3 Auf der für ihn zugänglichen Oberfläche der Plattform, („Cockpit“), kann der Pilot Anfragen für die Erstellung von Luftbilder einsehen. Basis sind entsprechende Anfragen von Kunden an Dronemaps24. Diese, einzusehenden Anfragen, stellen noch kein Angebot von Dronemaps24 an den Piloten auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrages. Es wird lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dargestellt. Damit signalisiert Dronemaps24 lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrages dem Piloten gegenüber.

 

3.3.4 Der Pilot kann zu einer oder mehrerer dieser Anfragen ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrages gegenüber Dronemaps24 abgeben. Das heißt, dass er über die Plattform mitteilen kann, zu welchem Netto-Preis er die angefragten Luftbilder bereit ist, zu erstellen. Und, dass er im Falle einer Festpreisanfrage bereit ist, die angefragten Luftbilder zum angegebenen Festpreis zu erstellen. Der Pilot ist 30 Tage nach Abgabe seines Angebotes daran gebunden.

 

 

 

3.3.5 Angebote gemäß Ziffer 3.3.4 darf der Pilot nur abgeben, sofern er alle für die Durchführung des Drohnenflugs erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere ist der Pilot nicht zur Angebotsabgabe berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der geplanten Angebotsabgabe die erforderliche Aufstiegserlaubnis (Aufstiegserlaubnis gemäß Länderverordnung) und Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 2.2.8) nicht mehr vorliegt.

 

3.3.6 Unverzüglich informiert Dronemaps24 über den Eingang des Angebotes des Piloten. Mit Übersendung dieser Informations-E-Mail werden dem Piloten diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung mitgeteilt, sofern noch nicht vollständig auf der Plattform registriert (siehe 2.3). diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebotes des Piloten dar. Erst mit einer separaten Annahmeerklärung per E-Mail durch Dronemaps24 kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag zustande. Dronemaps24 kann die Annahme auch auf andere Weise erklären.

 

 

3.3.7 Mit Erklärung der Annahme des Angebots des Piloten durch Dronemaps24 kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag zwischen den Parteien zustande.

 

3.3.8 Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbilder noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zur Baustellenbesichtigung – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

 

3.3.9 Ziffern 2.2.10 bis 2.2.12 gelten entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.

 

3.4 Ausführungsfristen

 

3.4.1 Wenn der Pilot schuldhaft vereinbarte Termine nicht einhält, so haftet er Dronemaps24 gegenüber für die Dronemaps24 daraus entstehenden Schäden. Der Pilot hat zum, mit Dronemaps24 vereinbarten Zeitpunkt , an der mit Dronemaps24 vereinbarter Adresse zu erscheinen. Wenn der Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint, oder den vereinbarten Zeitpunkt weniger als 48 Stunden vorher absagt, so hat der Pilot die Kosten zu tragen, wenn Dronemaps24 einen geeigneten Ersatzpiloten verpflichten muss.

 

3.4.2 Dronemaps24 behält sich vor, vereinbarte Termine zu ändern. Dronemaps24 wird den Piloten davon rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen.

 

3.5 Pflichten des Piloten

 

3.5.1 Der Pilot ist verpflichtet, die für die Durchführung gewerblicher Drohnenflüge erforderlichen Versicherungen, insbesondere Haftpflichtversicherung, zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss, sofern vorhanden, die gesetzliche Mindestdeckungssumme, mindestens aber eine Deckungssumme von EUR 1.000.000 aufweisen. Ohne solche Versicherungen darf er keine Angebote abgeben und keine Drohnenflüge durchführen.

 

 

 

3.5.2 Der Pilot ist bei Durchführung des beauftragten Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbilder verpflichtet, die einschlägigen Gesetze, insbesondere zu Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutz, Luftverkehrsrecht, sonstigem öffentlichem Recht (z.B. im Hinblick auf etwaig notwendige Sondernutzungsgenehmigungen) und Strafrecht (in Deutschland etwa § 109g Abs. 2 StGB), und etwaige behördliche Vorgaben einzuhalten sowie alle gemäß seiner Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge einzuhaltenden Richtlinien, Anmeldungen und Kodizes zu beachten. Soweit Dronemaps24 auf der Plattform auf freiwilliger Basis gewisse Hilfestellungen anbietet – etwa Zugang zu Diensten, die Flugverbotszonen anzeigen – so entbindet dies den Piloten nicht von seinen vorstehend geschilderten Pflichten.

 

 

 

3.5.3 Der Pilot ist verpflichtet seine Leistungen gemäß Ausschreibung vollumfänglich in der vereinbarten Qualität zu erfüllen.

 

3.5.4 Der Pilot ist verpflichtet, spätestens 12 Stunden nach Abschluss des Drohnenflugs die erstellten Luftbilder auf die Plattform hochzuladen, es sei denn es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen. Dronemaps24 muss bei Abschluss des Uploads auf die Plattform informiert werden. Mögliche Abweichungen vom Leistung-Umfang oder Probleme sind Dronemaps24 sofort zu melden, ansonsten kann keine vollständige Übernahme der Kosten durch Dronemaps24 gewährleistet werden.

 

3.5.5 Der Pilot verpflichtet sich, die Luftbilder zwei Wochen nach Hochladen vollumfänglich und endgültig zu löschen. Eine schriftliche Bestätigung kann ggf. vom Piloten angefordert werden. Dazu ist die Dronemaps24 berechtigt. Dronemaps24 kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an. Der Pilot verpflichtet sich, bei dem Audit durch Dronemaps24 oder einem unabhängigen Gutachter (nachfolgend „der Prüfer“) behilflich zu sein. Er unterstützt den Prüfer in angemessenem Rahmen und er gewährt dem Prüfer einen hinreichenden Zugang zu Informationen.

 

3.5.6 Klargestellt wird: Der Pilot ist nicht berechtigt, den Namen des Kunden, auf dessen Anfrage der Luftbildaufnahmen- Vertrag mit Dronemaps24 basiert (s. Ziffer 3.3.3), als Referenz zu verwenden.

 

3.6 Nutzungsrechte

 

3.6.1 Der Pilot räumt Dronemaps24 mit dem Hochladen der Luftbilder (Ziffer 3.5.3) an denselben

(nachfolgend das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht

 

  • zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere in Druckwerken und Druckschriften jeder Art, unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und/oder mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren,
  • zur öffentlichen Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten,
  • zur Speicherung in elektronischen Datenbanken, auch solche von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik,
  • der öffentlichen Wiedergabe, also das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;

 

und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung und insbesondere auch zu Werbe- und Marketingzwecken des Kunden.

 

3.6.2 Umfasst ist auch das Recht, das Werk zu bearbeiten, insbesondere auch dergestalt, dass es auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets, etc.) in geeigneter Weise dargestellt werden kann.

 

3.6.3 Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.

 

3.6.4 Zur Klarstellung gilt, dass der Pilot die Luftbilder nicht als Referenz, (Zweck der Eigenwerbung) oder zu  sonstigen Zwecken verwenden darf. Dazu hat er keine Berechtigung. Es wird auf Punkt 3.5.4 verwiesen.

 

3.6.5 Der Pilot verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung.

 

3.7 Abnahme

 

Wenn innerhalb von zwei Wochen nach dem Hochladen der Luftbilder auf die Plattform (Ziffer 3.5.3) Dronemaps24 keine Abnahme-Erklärung gegenüber dem Piloten abgibt, gilt die Abnahme als erklärt.

 

3.8 Vergütung, Zahlungsmodalitäten

 

3.8.1 Die vereinbarte Vergütung ist, unbeschadet § 641 Abs. 2 BGB, mit Abnahme (Ziffer 3.7) fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage.

 

3.9 Kündigung

 

Wird von Dronemaps24 der Luftaufnahmen-Vertrag gekündigt, weil die Fortführung des korrespondierenden Vertrages zwischen Dronemaps24 und dessen Endkunden aus einem vom Endkunden gesetzten, wichtigen Grund für Dronemaps24 nicht mehr zumutbar ist, so hat der Pilot in diesem Fall nur Anspruch auf Bezahlung ausgeführter Arbeiten, wenn dronemaps24 von dem Kunden eine Vergütung für diese Leistungen des Piloten erhält.

 

3.10 Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Der Pilot ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind.

 

3.11 Geheimhaltung

 

Der Pilot geht die Verpflichtung ein, dass er sämtliche von Dronemaps24 übermittelte und ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen vertraulich behandelt. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die dem Piloten nachweislich bereits vor Mitteilung durch Dronemaps24 bekannt waren. Sie gilt auch nicht für Informationen, die der Pilot rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder erhält, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung allgemein bekannt werden.

 

 

4. Allgemeines

 

4.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

4.1.1 Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen Dronemaps24 und dem Piloten unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

4.1.2 Ist der Pilot Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von Dronemaps24 für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Piloten ausschließlich zuständig.

 

4.2 Vertragssprache

 

Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.

 

4.3 Haftung

 

4.3.1 Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet Dronemaps24 gegenüber dem Piloten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dronemaps24 nur

 

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

 

  1. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

4.3.2 Für den Verlust von Daten haftet Dronemaps24 nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Piloten nicht vermeidbar gewesen wäre.

 

4.3.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Dronemaps24.

 

4.3.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

4.4 Datenschutzhinweis

 

Dronemaps24 erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Piloten, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.

 

4.5 Änderungsvorbehalt

 

Ändern sich diese Geschäftsbedingungen, werden sie dem Piloten von dronemaps24 schriftlich, per Post oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Pilot nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Hinweises den Änderungen, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Der Pilot wird im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens hingewiesen.

 

4.6 Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit

 

4.6.1 Dronemaps24 ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen.

 

4.6.2 Dronemaps24 ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

Stand dieser Geschäftsbedingungen: Oktober 2022

 

B) GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Kunden. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden.

 

 

1. Geltungsbereich

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, Dronemaps24 by nicopter GmbH, Philippenstrasse 5, 8247 Flurlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Nico Ninov („Dronemaps24“), und Ihnen („Kunde“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn Dronemaps24 der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

2. Nutzung der Plattform

 

2.1. Beschreibung

 

2.1.1 Dronemaps24 betreibt die Website unter www.Dronemaps24360.com / Dronemaps24.com(und gegebenenfalls weitere alias wie Dronemaps24.de u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei Dronemaps24 die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbilder („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über Dronemaps24+ oder Dronemaps24 INSPECT gegen entsprechende Gebühren nutzen.

 

2.1.2 Dronemaps24 führt die Drohnenflüge nicht selbst durch, sondern beauftragt damit selbständige, professionelle Drohnen-Piloten.

 

2.1.3 Dronemaps24 wird auf Wunsch des Kunden nach Erstellung der Luftbilder diese gemäß den Anforderungen des Kunden aufbereiten. „Aufbereiten“ bedeutet hierbei, dass Dronemaps24, unter Einsatz spezieller Software auf Basis der Luftbilder Auswertungen erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.

 

2.1.4 Der Kunde wird nach dem Hochladen der Luftbilder auf die Plattform bzw., wenn auch Aufbereitung verlangt war, nach Aufbereitung der Luftbilder informiert und kann dann die (ggf. aufbereiteten) Luftbilder über die Plattform zur freien Verwendung herunterladen. Ohne zusätzliche aktive Dronemaps24+ Mitgliedschaft ist dies jedoch maximal 90 Tage nach der Bereitstellung der Daten möglich.

 

2.2. Abschluss Nutzungsvertrag

 

2.2.1 Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen Dronemaps24 und dem Kunden auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

 

2.2.2 Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Kunde Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.3) auch seine USt-IdNr. anzugeben.

 

2.2.3 Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot unterbreitet der Kunde, in dem er entweder gemäß Ziffer 2.2.4 Variante 1) oder aber gemäß Ziffer 2.2.7 (Variante 2). verfährt.

 

2.2.4 Variante 1: Der Kunde trägt die an Dronemaps24 zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Anmeldemaske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Anmeldemaske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Anmeldemaske übersendet der Kunde sodann sein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Kunde bis zum Zugang der Annahme durch Dronemaps24 gemäß Ziffer 2.2.6 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots.

2.2.5 Dronemaps24 informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und übersendet mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Vielmehr kommt der Nutzungsvertrag erst mit einer separaten Annahmeerklärung durch Dronemaps24 (Ziffer 2.2.6) zustande.

 

2.2.6 Entscheidet Dronemaps24, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags anzunehmen, so sendet Dronemaps24 dem Kunden eine E-Mail mit dem Inhalt, dass er auf die Plattform aufgenommen wird, oder erklärt die Annahme auf andere Weise beispielsweise telefonisch oder stillschweigend nach Ablauf von zwei Wochen.

 

2.2.7 Variante 2: Der Kunde kann auch unmittelbar eine Anfrage auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags aufgeben (s. Ziffer 3.2.3). In diesem Fall umfasst die Übersendung des Angebots auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gleichzeitig das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. Die Annahme des Angebots richtet sich in diesem Fall nach den Regelungen der 3.2.2 ff.

 

2.2.8 Der Kunde hat die Anmeldedaten und Profildaten wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben.

 

2.2.9 Ist der Kunde eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

2.2.10 Ist der Kunde eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.

 

2.3 Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung

 

2.3.1 Für die Nutzung der Plattform schuldet der Kunde Dronemaps24 keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt. Für die Nutzung von Dronemaps24+ sowie der Features dieses Angebots ist eine separate Mitgliedschaft erforderlich. Diese hat eine jährliche oder monatliche Laufzeit. Die Dronemaps24+ Mitgliedschaft verlängert sich automatisch und eine Kündigung durch den Kunden ist zum Ende der Laufzeit möglich.

 

2.3.2 Der Kunde hat seine Anmeldedaten und Profildaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil bearbeiten.

 

2.3.3 Der Kunde hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, Dronemaps24 sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.

 

2.3.4 Dem Kunden ist bewusst, dass eine Internet-Plattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und Dronemaps24 die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. Dronemaps24 ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.

 

2.3.5 Dronemaps24 bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann Dronemaps24 aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.

 

2.3.6 Dem Kunden ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitz- Landes umfasst.

 

2.3.7 Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Dronemaps24 behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie Dronemaps24 bekannt werden.

 

2.3.8 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.

 

2.3.9 Der Kunde stellt Dronemaps24 von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Dronemaps24 aus den in Ziffern 2.3.3 bis 2.3.8 genannten Gründen geltend machen.

 

2.3.10 An Inhalten (beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten), die der Kunde auf die Plattform hochlädt, räumt der Kunde Dronemaps24 zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.

 

2.3.11 Klargestellt wird, dass Dronemaps24 dem Kunden keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Kunden also beispielsweise nicht, Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergeben werden, zu nutzen.

 

2.3.12 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Kunden nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit Dronemaps24 abzuschließen.

 

2.3.13 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Fax). E-Mail oder Online-Funktion ist ausreichend.

 

2.3.14 Der Kunde hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit auf der Plattform registrierten Piloten unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen.

 

2.4 Sperrung

 

2.4.1 Dronemaps24 ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

 

2.4.2 Dronemaps24 ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform endgültig zu sperren, wenn dies nach dem Ermessen von Dronemaps24 zum Schutz der Funktionalität der Plattform und/oder der anderen Plattform- Teilnehmer erforderlich ist, insbesondere, wenn der Kunde

 

  • falsche Daten bei der Registrierung angegeben hat, sofern der Fehler nicht gänzlich unerheblich ist;
  • seine Zugangsdaten an einen Dritten weitergegeben hat oder seine Zugangsdaten Dritten sonst bekannt geworden sind;
  • gegen seine Pflichten nach Ziffer 2.3.4 und 2.3.7 verstoßen hat; – seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

 

 

3. Luftbildaufnahmen-Vertrag

 

3.1 Vertragsgegenstand

 

3.1.1 Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist Erfassung und Aufbereitung von Daten durch Dronemaps24 bestimmter vom Kunden ausgewählter nicht-öffentlicher Bereiche, für die der Kunde die erforderlichen Rechte eingeholt hat (Ziffer 3.5). Dronemaps24 führt die Datenerfassung nicht selbst aus, sondern lässt sie durch selbständige, professionelle Drohnen- Piloten ausführen.

 

3.1.2 Falls vom Kunden im Rahmen seiner Anfrage (Ziffer 3.2.3) entsprechend angegeben, umfassen die Angebote von Dronemaps24 3.2.5 auch die Aufbereitung der erstellten Luftbilder durch Dronemaps24. „Aufbereitung“ bedeutet hierbei, dass Dronemaps24, unter Einsatz spezieller Software, auf Basis der Luftbilder bestimmte Datensätze erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.

 

3.2 Abschluss

 

3.2.1 Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.

 

3.2.2 Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung und Auswertung von

Luftbilder („Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.2.3 ff. zustande.

3.2.3 Der Kunde gibt über die auf der Plattform zur Verfügung gestellte Maske (s. aber auch Ziffer 3.2.9) eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung bestimmter auf der Plattform angebotener Dienstleistungen

(Luftbilder) ab. Alternativ kann der Kunde eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung individueller Dienstleistungen anfragen. Diese Anfragen (3.2.3 S.1 o. S.2) stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines

Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der der Kunde lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber Dronemaps24 signalisiert.

 

3.2.4 Einzelne Anfragen sind adressbezogen abzugeben. Pro Anfrage ist ein Abhebeort inklusiv. So stellen beispielsweise Anfragen über Luftbilder für Musterstraße 45b und 45c zwei separate Anfragen dar.

 

3.2.5 Dronemaps24 informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seiner Anfrage und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sofern der Kunde noch nicht auf der Plattform registriert ist.

 

3.2.6 Auf Basis der Anfrage (Ziffer 3.2.3 S.2) unterbreitet Dronemaps24 ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags. Sofern nicht anders angegeben, ist das jeweilige Angebot ab Einstellung für 30 Tage gültig.

 

3.2.7 Dronemaps24 informiert den Kunden über die Durchführbarkeit der gestellten Anfrage (2.3.2 S.1) und gibt im Falle der Durchführbarkeit ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags ab. Der Kunde kann das Angebot durch schriftliche Bestätigung annehmen. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde auch mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Dronemaps24 einverstanden.

 

3.2.8 Mit Bestätigung des Angebots hat der Kunde das betreffende Angebot von Dronemaps24 auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags angenommen und der Luftbildaufnahmen-Vertrag ist zwischen Dronemaps24 und dem Kunden zustande gekommen.

 

3.2.9 Unverzüglich nach Vertragsschluss sendet Dronemaps24 dem Kunden eine Bestätigungsmail über das Zustandekommen des Luftbildaufnahmen-Vertrags.

 

3.2.10 Statt über die Plattform-Maske kann der Kunde seine Anfrage und die Angebotsannahme auch auf anderen Kommunikationswegen – beispielsweise per E-Mail, Telefon oder Fax – an Dronemaps24 übermitteln.

 

3.2.11 Sofern die Anfrage des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Plattform umfasst (Ziffer 2.2.7), gilt: Die Bestellbestätigung gemäß Ziffer 3.2.4 umfasst auch sein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags für die Plattform. Das Einstellen von Angeboten durch Dronemaps24 (Ziffer 3.2.5) stellt konkludent die Annahme des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrags dar.

 

3.2.12 Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbilder noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zu den etwaigen Besichtigungen – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

 

3.2.13 Ziffern 2.2.8 bis 2.2.10 geltend entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.

 

3.3 Ausführungsfristen

 

3.3.1 Von Dronemaps24 in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die vertraglichen Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

 

3.3.2 Dronemaps24 kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Dronemaps24 gegenüber nicht nachkommt.

 

3.3.3 Dronemaps24 haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die Dronemaps24 nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Dronemaps24 die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Dronemaps24 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Dronemaps24 vom Vertrag zurücktreten.

3.3.4 Gerät Dronemaps24 miteiner Leistung in Verzug oder wird Dronemaps24eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Dronemaps24 auf Schadensersatz gemäß Ziffer 3.11 beschränkt.

 

3.4 Paketbuchungen

 

3.4.1 Hat der Kunde einen Luftbildaufnahmen-Vertrag über mehrere Drohnenflüge zur Erstellung und Auswertung von

Luftbilder abgeschlossen („Paketbuchung“), so erlischt der Anspruch des Kunden auf Durchführung der bis dahin noch nicht durchgeführten Drohnenflüge zwei Jahre nach Vertragsabschluss (Ausschlussfrist).

 

3.5 Pflichten des Kunden

 

3.5.1 Der Kunde versichert, Eigentümer des Bereichs zu sein, von dem Luftbildaufnahmen gemacht werden sollen, oder vom Eigentümer die Einwilligung zur Durchführung des Drohnenflugs und der Luftbildaufnahmen erhalten zu haben. Der Kunde stellt Dronemaps24 anderenfalls von allen Ansprüchen des Eigentümers frei.

 

3.5.2 Der Kunde erbringt die für die Durchführung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen. Insbesondere stellt der Kunde Dronemaps24 unverzüglich etwaig erforderliche Unterlagen (bspw. Pläne des zu überfliegenden Geländes) zur Verfügung.

 

3.6 Wechselseitige Nutzungsrechts-Einräumung

 

3.6.1 Dronemaps24 räumt dem Kunden mit Zahlungseingang der geschuldeten Vergütung (s. Ziffer 3.7) an den erstellten, ggf. aufbereiteten, Luftbilder (das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.

 

3.6.2 Dronemaps24 verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung.

 

3.6.3 Der Kunde räumt Dronemaps24 folgende Rechte ein: Mit Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags, zeitlich auf den Zeitpunkt der Abnahme der Luftbilder begrenzt, räumt der Kunde Dronemaps24 im für die Erfüllung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Umfang Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere urheberrechtlich geschützten Bauwerken, ein, die sich in dem Bereich befinden, von dem Dronemaps24 vertragsgemäß Luftbilder erstellen soll. Das Recht umfasst insbesondere das einfache, räumlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht zur

 

  • Vervielfältigung,
  • zur öffentlichen Zugänglichmachung, und – zur Bearbeitung dieser Werke.

 

3.6.4 Der Kunde räumt Dronemaps24 das Recht ein, sich für die Aufbereitung der Daten externer Service-Dienstleister zu bedienen. Ferner räumt der Kunde Dronemaps24 das Recht ein die Daten zu nutzen, um die Dronemaps24 Plattform und Software (z.B. Auswertungs-Algorithmen) zu verbessern oder zu erweitern.

 

3.6.5 Der Kunde versichert gegenüber Dronemaps24, dass er über die für die Rechtseinräumung nach vorstehender Ziffer 3.6.3 erforderlichen Rechte verfügt und dass Dronemaps24 durch die gestatteten Nutzungen keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Dronemaps24 von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Rechte frei.

 

3.7 Abnahme

 

3.7.1 Dronemaps24 informiert den Kunden per E-Mail, sobald die – ggf. aufbereiteten – Luftbilder zur Ansicht und zum Abruf durch den Kunden auf der Plattform bereitstehen.

 

3.7.2 Sofern der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Informations-E-Mail gemäß Ziffer 3.7.1 keine Abnahme-Erklärung gegenüber Dronemaps24 abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. Dronemaps24 wird den Kunden auf diese Folge in der Informations-E-Mail nochmals ausdrücklich hinweisen.

 

3.8 Vergütung, Zahlungsmodalitäten

3.8.1 Die auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich jeweils zzgl. etwaig anfallender USt., Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

 

3.8.2 Die Vergütung von Dronemaps24, ggf. einschließlich der Bearbeitungsgebühr, ist mit Abnahme (Ziffer 3.7) der – ggf.

aufbereiteten – Luftbilder fällig.

 

3.8.3 Werden die Arbeiten vor Ort verzögert und ist diese Verzögerung nicht Dronemaps24 anzulasten, so sind angemessene Mehrkosten durch Verzögerungszeiten, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Anfahrten vom Kunden zu tragen, außer anderweitig vereinbart.

 

3.8.4 Änderung des Einsatzortes oder der zu befliegenden Fläche kann Mehrkosten (z.B. Logistik- und Genehmigungsgebühren) mit sich bringen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

3.8.5 Dronemaps24 ist berechtigt, noch ausstehende Drohnenflüge und ggf. Aufbereitungen der Luftbilder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn Dronemaps24 nach Abschluss des Luftbildaufnahmen- Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Dronemaps24 durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

 

3.8.6 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage ab Bereitstellung der Daten (Ziffer 3.7.1).

3.9 Kündigung

 

3.9.1 Kündigt der Kunde den Luftbildaufnahmen-Vertrag gemäß § 649 BGB, so stehen Dronemaps24 10 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, es sei denn, Dronemaps24 weist nach, dass Dronemaps24 gemäß § 649 S. 2 BGB eine höhere Vergütung zusteht.

 

3.9.2 Kündigt oder storniert der Kunde weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt der durchzuführenden Arbeiten, z.B. Datenerfassung durch den Drohnenpiloten, so stehen Dronemaps24 50% der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, bei weniger als 24 Stunden 75%, bei weniger als 12 Stunden 100%. Entstandene Genehmigungskosten werden zu 100% abgerechnet.

 

3.9.3 Dronemaps24+ oder Dronemaps24 INSPECT ist jeweils nur zum Ende der gewählten Laufzeit kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch.

 

3.10 Mängelrechte

 

3.10.1 Sofern die – ggf. aufbereiteten – Luftbilder mangelhaft sind, ist der Kunde berechtigt, von Dronemaps24 Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl entweder zu mindern oder vom Luftbildaufnahmen-Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind die Mängelansprüche des Kunden gemäß § 634 BGB ausgeschlossen.

 

3.10.2 Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden nach vorstehen-der Ziffer 3.10.1 beträgt ein Jahr ab Abnahme.

 

3.11 Haftung

 

3.11.1 Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet Dronemaps24 gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dronemaps24 nur

 

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

 

  1. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

3.11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Dronemaps24.

 

3.11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

3.12 Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede desnicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind, es sei denn, der Kunde kann von Dronemaps24 die Beseitigung eines Mangels verlangen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, gemäß § 641 Abs. 3 BGB einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten.

 

 

4. Allgemeine Bestimmungen

 

4.1 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

4.1.1 Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen Dronemaps24 und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

4.1.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von Dronemaps24 für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausschließlich zuständig.

 

4.2 Vertragssprache

 

Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.

 

4.3 Datenschutzhinweis

 

Dronemaps24 erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.

 

4.4 Änderungsvorbehalt

 

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden von Dronemaps24 schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

 

4.5 Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit

 

4.5.1 Dronemaps24 ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen (vgl. auch Ziffern 2.1.2 und 3.1.1).

 

4.5.2 Dronemaps24 ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

Stand dieser Geschäftsbedingungen: Oktober 2022

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