Vereinfachtes Erlaubnisverfahren und SORA-GER

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Wir helfen Ihnen, das Missionsrisiko abzuschätzen zu minimieren und so unnötige Kosten zu vermeiden

Um eine Betriebserlaubnis zu den Verboten des § 21b LuftVO näher als 100m zu fliegen an:
  • Menschenansammlungen
  • Bundeswasserstrassen
  • Bundesfernstrassen (z.B: A81 und B31)
  • Bahnanlagen
  • Über Wohngrundstücken
kann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes in Deutschland bzw. beim BAZL in der Schweiz eine allgemeine Sondererlaubnis im vereinfachten Verfahren beantragt werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“4389″ img_size=“large“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Alle anderen Ausnahmen von Betriebsverboten sind gemäß § 21a und § 21b LuftVO nach dem Verfahren SORA-GER zu beantragen. SORA steht für „Specific Operation Risk Assessment“ und wird für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b LuftVO genutzt, um einerseits dem Betreiber des Fluggeräts besser über das Risiko seines Vorhabens für Personen am Boden sowie andere Luftverkehrsteilnehmer zu informieren und um andererseits der Landesluftfahrtbehörde objektive Kriterien zur Bewertung zu geben. Hiermit wird ein risikobasierter Ansatz gewählt, der Auflagen nicht länger starr an das Startgewicht eines UAV koppelt. Aus den Faktoren Startmasse und Flughöhe wird die kinetische Energie abgeleitet, die das Luftfahrzeug im freien Fall mit Erdbeschleunigung maximal aufbauen könnte. Anhand dieser Energie wird geprüft, ob die genutzte Technik für den geplanten UAV-Betrieb eine ausreichende Sicherheit am Boden und in der Luft zur Unfallvermeidung bietet. Zu diesem Zweck hat unser Partnerverband ein Tool bereitgestellt: SORA-GER Rechner Wenn Ihr mit diesem Rechner einen Wert über 4 erreicht, dann könnt ihr nicht im Rahmen des vereinfachten Verfahrens fliegen, sondern müsst einen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title=“SORA-GER Antrag stellen“ color=“blue“ i_icon_fontawesome=“fas fa-arrow-right“ add_icon=“true“ link=“url:https%3A%2F%2Fdronemaps24.org%2F%2Fdrone-lions.com%2F%3Fadd-to-cart%3D217745|||“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]In Deutschland sind dafür im Durchschnitt 150€ beim LLB fällig. In der Schweiz kostet die Bewilligung nach Standardverfahren minbdestens 90CHF je nach Bearbeitungsaufwand. Wenn weniger als 2 Wochen zur Verfügung stehen, kommt ein Dringlichkeitszuschlag von mindestens 100CHF und höchstens 50% der Gesamtgebühr dazu.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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